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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 24 KR 45/05   

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https://dejure.org/2006,30321
LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 24 KR 45/05 (https://dejure.org/2006,30321)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2006 - L 24 KR 45/05 (https://dejure.org/2006,30321)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2006 - L 24 KR 45/05 (https://dejure.org/2006,30321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft; Voraussetzungen der Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 24 KR 45/05
    Aber auch für den Fall einer "einfachen" Bekanntgabe ist die Klage im Zweifel als rechtzeitig anzusehen, wenn das Gericht den genauen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides und damit den Beginn des Laufs der Klagefrist nicht feststellen kann (so BSG, Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R).
  • BSG, 09.02.2000 - B 9 V 29/98 R

    Heilung von Zustellungsmängeln im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 24 KR 45/05
    Im Falle einer solchen Zustellung hätte angesichts der Formenstrenge des Zustellungsverfahrens auf eine Bescheinigung der Zustellung nicht verzichtet werden können, dass schon deswegen der Lauf der Klagefrist nicht hätte beginnen können (vgl. BSG, Urteil vom 09. Februar 2000 B 9 V 29/98 R).
  • LSG Brandenburg, 08.06.2004 - L 4 KR 37/03

    Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 24 KR 45/05
    Der Senat hat dies bereits (seinerzeit noch als 4. Senat des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg) in seinem Urteil vom 08. Juni 2004 L 4 KR 37/03 , das gegen die auch hier Beklagte erging, ausführlich dargelegt.
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